Zahlungserinnerung und Mahnung korrekt nutzen

Mahnbelege helfen beim Nachfassen offener Rechnungen. Sie ersetzen keine Zahlung und erzeugen keine neue Forderung.

Ablauf

  1. In Offene Posten die Ansicht Überfällig oder Offen nutzen.
  2. Rechnung auswählen und offenen Betrag prüfen.
  3. Bei Bedarf Zahlungserinnerung erzeugen. Das ist die freundliche erste Stufe.
  4. Wenn weiterhin keine Zahlung erfolgt, Mahnung 1 und später Mahnung 2 erzeugen.
  5. Mahnbeleg in Vorschau prüfen und ablegen/drucken.
  6. Nach Zahlungseingang den Betrag weiterhin auf die ursprüngliche Rechnung buchen.
Offenen Betrag anmahnen mit Zahlungserinnerung oder Mahnung
Die Mahnstufe wird aus einer offenen Rechnung gewaehlt; der offene Restbetrag bleibt an der Rechnung nachvollziehbar.

Welche Stufe?

StufeWann sinnvoll?
ZahlungserinnerungErste freundliche Erinnerung kurz nach Fälligkeit oder bei vermutetem Versehen.
Mahnung 1Wenn die Erinnerung ohne Zahlung bleibt oder direkt formaler nachgefasst werden soll.
Mahnung 2Bei weiterhin ausbleibender Zahlung nach vorherigem Nachfassen.
Bei Teilzahlungen immer erst den Zahlungseingang buchen. Danach erinnert oder mahnt die Software nur den Restbetrag.