Zahlungserinnerung und Mahnung korrekt nutzen
Mahnbelege helfen beim Nachfassen offener Rechnungen. Sie ersetzen keine Zahlung und erzeugen keine neue Forderung.
Ablauf
- In Offene Posten die Ansicht Überfällig oder Offen nutzen.
- Rechnung auswählen und offenen Betrag prüfen.
- Bei Bedarf Zahlungserinnerung erzeugen. Das ist die freundliche erste Stufe.
- Wenn weiterhin keine Zahlung erfolgt, Mahnung 1 und später Mahnung 2 erzeugen.
- Mahnbeleg in Vorschau prüfen und ablegen/drucken.
- Nach Zahlungseingang den Betrag weiterhin auf die ursprüngliche Rechnung buchen.
Welche Stufe?
| Stufe | Wann sinnvoll? |
|---|---|
| Zahlungserinnerung | Erste freundliche Erinnerung kurz nach Fälligkeit oder bei vermutetem Versehen. |
| Mahnung 1 | Wenn die Erinnerung ohne Zahlung bleibt oder direkt formaler nachgefasst werden soll. |
| Mahnung 2 | Bei weiterhin ausbleibender Zahlung nach vorherigem Nachfassen. |
Bei Teilzahlungen immer erst den Zahlungseingang buchen. Danach erinnert oder mahnt die Software nur den Restbetrag.